1. Fahrräder, Mopeds sowie Trendsportgeräte aller Art sind in den zugewiesenen Fahrradständen abzustellen. Der Fahrradstand darf nur zum Abstellen und Holen betreten werden. Aus Sicherheitsgründen darf auf dem Schulgelände nicht gefahren werden. Kinder dürfen nur mit Helm mit dem Fahrrad zur Schule fahren.
Eine Haftung für sogenannte Trendsportgeräte wie Kickboards, Waveboards, Skateboards, Scooter u. Ä. wird von der Schule nicht übernommen.
2. Mäntel und Jacken gehören an die Garderobenhaken.
3. In den großen Pausen ist das Schulgebäude zu verlassen. Ausnahmen können zugelassen werden. In den Regenpausen gelten Sonderregelungen.
4. Schulhof, Spielplatz und Sportplatz bilden das Pausengelände (siehe Skizze auf der Rückseite).
5. Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände während der Schulzeit nicht ohne Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
6. Der Spielplatz ist für die Grundschülerinnen und Grundschüler da.
7. Nach dem Läuten zur Stunde versammeln sich die Schülerinnen und Schüler an den vereinbarten Treffpunkten und werden von den Lehrkräften in die Klassen geführt.
8. Handys und Media-Player (z. B. MP3-, MP4-Player) bleiben während des Schultages auf dem Schulgelände ausgeschaltet.
9. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten.
10. Aus Sicherheitsgründen ist das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Ausnahmen können zugelassen werden.
11. Schuleinrichtungen, Mobiliar sowie Lehr- und Lernmittel müssen schonend behandelt werden. Bei Zerstörung, Beschädigung oder Beschmutzung ist Schadensersatz zu leisten.
12. Abfälle und Papier gehören in die hierfür bereitgestellten Behälter. Im Sinne der Müllvermeidung sollten nur wieder verwendbare Getränkebehälter und Verpackungen benutzt werden.
13. Der Klassenraum ist nach Unterrichtsschluss aufgeräumt zu hinterlassen, und die Stühle sind auf die Tische zu stellen.
14. Fahrschülerinnen und Fahrschüler warten nach Schulschluss am Haupteingang und fahren mit dem für sie erstmöglichen Bus.
Auf Beschluss der Schulkonferenz vom 21. April 2016 – gültig ab sofort.
Die Schulleiterin